Schwarzgeld in der Schweiz

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_wp_custommenu title=“Steuerrecht“ nav_menu=“10″][vc_wp_custommenu nav_menu=“6″ title=“Kanzlei“][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die nachfolgenden Informationen wurden von Rechtsanwalt und Steuerberater Harald Halbig zusammengestellt.[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-exclamation“]Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte eines Gebietes. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich![/vc_message][vc_column_text]

Thema: Schwarzgeld in der Schweiz

Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben am 21. September 2011 ein Steuerabkommen unterzeichnet, welches im Wesentlichen die (Nach-)Besteuerung von Kapitalvermögen und Erträgen von deutschen Kunden bei Schweizer Banken vorsah.

Aufgrund der öffentlichen Kritik in Deutschland an dem Abkommen (insbesondere wegen der unzureichenden Besteuerung der Vergangenheit), wurde am 5. April 2012 eine geänderte Fassung unterzeichnet.

[/vc_column_text][vc_column_text]Das Abkommen ist jedoch im Vermittlungsausschuss am 12.12.2012 am Widerstand des von der Opposition dominierten Bundesrats gescheitert und damit nicht in Kraft getreten.
Nachdem abzusehen war, dass alle wichtigen Industriestaaten (darunter auch die Schweiz) einem automatischen In­for­ma­tions­austausch zustimmen werden (siehe Artikel “Bankgeheimnis”) wurde das Ziel einer Neuverhandlung dieses Abkommens nicht mehr weiter verfolgt.

Das Abkommen sah zum einen die Nachversteuerung von bisher unversteuertem Vermögen für die Vergangenheit vor. Zum anderen sollte durch die Einführung einer Abgeltungs­steuer die Besteuerung in der Zukunft sichergestellt werden.

  1. Wie sollte die Besteuerung für die Vergangenheit erfolgen? Für die Vergangenheit sollte auf einen bestimmten Kapital­stamm eine einmalige Steuer von 21 bis 41 Prozent fällig werden. Der genaue Prozentsatz sollte vom Anfangs- und Endbestand des Kapitals, sowie von der Dauer der Kunden­beziehung zur Bank abhängen.
  2. Wie sollte die Besteuerung für die Zukunft erfolgen? Für die Zukunft hätten die Schweizer Banken, ähnlich wie die inländischen Banken eine Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375 Prozent (entspricht dem deutschen Ab­gel­tungs­steuersatz inkl. Solidaritätszuschlag) auf die erwirtschafteten Kapitalerträge einbehalten und diese anonym an die deutschen Steuerbehörden abgeführt.

[/vc_column_text][vc_message]Wie gehe ich jetzt mit Schwarzgeld in der Schweiz um?
Der einzige sichere Weg in die Legalität ist der Weg über die strafbefreiende Selbstanzeige: Merkblatt
Zusätzlich ist eine Klärung Ihrer individuellen Aspekte im Rahmen einer fundierten Beratung in unserer Kanzlei notwendig.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

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