[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_wp_custommenu title=“Steuerrecht“ nav_menu=“10″][vc_wp_custommenu nav_menu=“6″ title=“Kanzlei“][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die nachfolgenden Informationen wurden von Rechtsanwalt und Steuerberater Harald Halbig zusammengestellt.[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-exclamation“]Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte eines Gebietes. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich![/vc_message][vc_column_text]
Im Rahmen der Energiewende kommt den Erneuerbaren Energien eine stetig wachsende Bedeutung zu. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger entschließen sich deshalb auf dem Dach Ihres Wohnhauses eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu installieren. Der mit dieser Anlage erzeugte Strom wird im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an einen Energieversorger verkauft bzw. teilweise auch selbst verbraucht.
Für die Installation und den Betrieb gibt es in steuerlicher Hinsicht jedoch einiges zu beachten.
Erhält der Betreiber einer PV-Anlage eine Einspeisevergütung nach dem EEG, liegt aus steuerrechtlicher Sicht in der Regel eine unternehmerische bzw. gewerbliche Tätigkeit vor. Die Aufnahme einer solchen Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats zu melden und nach Aufforderung ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und an das Finanzamt zu senden.
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[/vc_column_text][vc_message]Fazit: Vor der Anschaffung einer PV-Anlage sollten Sie sich ausführlichen steuerlichen Rat einholen, um die für Sie günstigste steuerliche Gestaltung zu wählen.[/vc_message][vc_cta h2=“Download“] Photovoltaikanlage[/vc_cta][/vc_column][/vc_row]