Steuerrecht

Steuerrecht / Steuerstrafrecht

Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten weltweit. Für den Normalbürger ist es vielfach nicht möglich, seine steuerlichen Pflichten ohne einen kompetenten steuerlichen Berater zu erfüllen. Wir beraten und betreuen Einzelpersonen ebenso wie Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.

Steuerrecht (Schwerpunkte, alphabetisch)

Betriebsprüfung
Buchhaltung
Einkommensteuer
Erbschaftsteuer
Existenzgründung
Jahresabschluss
Klage Finanzgericht
Körperschaftsteuer
Rechtsbehelfsverfahren
Selbstanzeige
Steuerberater
Steuererklärung
Steuerstrafrecht
Vermögensübertragung

Anwaltliche Tätigkeiten

  • Wahl der Unternehmensform
  • steuerliche Gestaltung beim Unternehmenskauf
  • Gestaltung für Kapitalerträge, Geldanlage / Vermögensbildung
  • (vorweggenommene) Erbfolge bei Unternehmen und Vermögen, bei einer Immobilie
  • Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungs- vereinbarung und ihre Auswirkungen auf die Steuer
  • Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH)

Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten.

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten im Steuerstrafrecht seit über 20 Jahren. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungs- verfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens überhaupt.

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige nach einer Steuerhinterziehung gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium
  • Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren im Steuerstrafrecht. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind oft unbekannt.
  • Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, z.B. bei einer Schätzung.
  • Bankengeheimnis und Ermittlungen der Steuer- fahndung; Bankenfälle, besonders Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein.
  • Aussageverweigerungsrecht und Recht auf einen Verteidiger, Rechte als Zeuge.
  • Maßnahmen gegen Denunziation, bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, „Windhundverfahren“.
  • Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG), bzw. zu den Folgen fehlerhafter Anträge.

Eigenständige Abteilung in der Kanzlei mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Bilanz, Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht, Überschussrechnung
  • laufende Finanzbuchführung, einzelne Buchführung, Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung
  • Steuererklärung für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
  • Einkommensteuererklärung
    für Unternehmer und Privatpersonen

Details & Leistungen

Kontakt zu unseren Anwälten in München

Für eine fachlich fundierte Beratung erreichen Sie uns gerne persönlich per EMail oder telefonisch unter 089 55 21 44 – 0