[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_wp_custommenu nav_menu=“6″ title=“Kanzlei“][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Hinweis: Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich![/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-exclamation“]Steuerberatungskosten sind in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.[/vc_message][vc_column_text]
Die Übertragung von Unternehmensvermögen auf die nachfolgende Generation stellt eine große Herausforderung für einen Unternehmer und dessen Nachfolger dar. Gleiches gilt für die Übergabe von Privatvermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.
Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen ebenso erbrechtliche, familienrechtliche sowie gegebenenfalls gesellschaftsrechtliche Problembereiche berücksichtigt werden. Eine sorgfältige und umfassende Beratung ist deshalb unbedingt erforderlich.
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[/vc_column_text][vc_message]Wo finde ich Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge?
Bei der Übertragung von Unternehmensvermögen oder Privatvermögen spielen neben Steuer-Themen u.U. auch weitere Rechtsgebiete wie z.B. Erbrecht, Familienrecht oder Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Bei einem Termin für Ihre Nachfolgeberatung klären wir die Zusammenhänge und anschließend begleiten wir Sie auch auf Ihrem weiteren Weg mit Rat und Tat.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]