Betreutes Wohnen

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_wp_custommenu title=“Seniorenrecht“ nav_menu=“8″][vc_wp_custommenu nav_menu=“6″ title=“Kanzlei“][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_custom_heading text=“Betreutes Wohnen“ font_container=“tag:h3|text_align:left“ use_theme_fonts=“yes“][vc_column_text]Bei der betreuten Wohngemeinschaft werden grundsätzlich mindestens zwei Verträge abgeschlossen:[/vc_column_text][vc_message]

  1. Ein Mietvertrag über das von dem Bewohner bewohnte Zimmer, der gleichzeitig die Mitnutzung von Gemeinschafträumen beinhaltet
  2. Ein Pflegevertrag, in dem Pflegeleistungen zugunsten des betreffenden Bewohners vereinbart sind

[/vc_message][vc_column_text]Wie steht es bei betreutem Wohnen um das Hausrecht?

Der Bewohner hat in seiner gemieteten Wohnung das Hausrecht und zwar gegenüber dem Vermieter/Eigentümer. Zum Kern des Nutzungsrechts an einer Wohnung gehört das Besuchsrecht. Es ist Sache des Bewohners, eigenverantwortlich zu bestimmen, wem er Zutritt zu seinen Räumlichkeiten gewähren will. Erteilt ein Vermieter einem Besucher des Bewohners Hausverbot, liegt ein unzulässiger Eingriff in die Mieterrechte vor.

Dies hat zur Folge, dass bei einer betreuten Wohngemeinschaft dementsprechend dem Bewohner das Hausrecht an den Räumen zusteht, die ihm zur alleinigen Nutzung vom Vermieter über­lassen wurden. Bei den Gemeinschaftsräumen jedoch kann grundsätzlich jeder Mitbewohner entscheiden, wem Zutritt zu gestatten ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Aufenthalt eines Dritten in Gemeinschaftsräumen unzumutbar ist. Hierfür muss eine Interessenabwägung stattfinden.

Quintessenz hieraus ist, dass Bewohner und ihre Betreuer das Hausrecht selbst bewusst in Anspruch nehmen können. Sie müssen sich nicht von der Heimleitung oder dem Pflegedienst vorschreiben lassen, wem das Besuchsrecht gewährt wird. Das Hausrecht liegt klar bei dem jeweilig betroffenen Bewohner.[/vc_column_text][vc_message]Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Seniorenrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.[/vc_message][vc_column_text]Rufen Sie uns an

Tel.: (089) 55 21 44-0

Bürozeit: Mo-Do 09-17 Uhr, Freitag 09-14 Uhr[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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