Pflicht des Grundbuchamtes zur umfassenden Auslegung bei Nach- und Ersatznacherbfolge

Pflicht des Grundbuchamtes zur umfassenden Auslegung bei Nach- und Ersatznacherbfolge

Beschluss vom 25.01.2012 OLG München

  1. Pflicht des Grundbuchamtes, ein öffentliches Testament selbständig und umfassend auszulegen.
  2. Die Pflicht zur umfassenden Auslegung bezieht sich auch auf eine etwa einzutragende Nach- und Ersatznacherbfolge sowie Befreiungen des Vorerben.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung –  sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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