Möglichkeit der Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testamentes

Möglichkeit der Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testamentes

Das OLG München hat mit Datum vom 23.04.2014, Az. 31 Wx 22/14, beschlossen, dass die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten nicht unterzeichneten gemeinschaftlichen Testamentes in ein Einzeltestament möglich ist.

Dies erfordert jedoch die Feststellung, dass nach dem Willen des Testierenden seine Verfügung auch unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten gelten sollte.

Sieht das unvollständige gemeinschaftliche Testament eine gegenseitige Alleinerbeneinsetzung und eine Schluss­erben­einsetzung von Verwandten beider Ehegatten zu gleichen Teilen vor, kann gegen einen solchen Willen sprechen, dass der Testierende selbst ohne den Beitritt des anderen Ehe­gatten nicht dessen Alleinerbe wäre und die angestrebte gleichmäßige Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens bei Umdeutung in Vor- und Nacherbfolge nicht erreicht werden würde.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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