Keine Vererbung des Schadensersatzanspruches aus Persönlichkeitsrechtsverletzung

Keine Vererbung des Schadensersatzanspruches aus Persönlichkeitsrechtsverletzung

Der BGH hat mit Urteil vom 29.04.2014, Az. VI ZR 246/12, entschieden, dass ein Anspruch des Erb­lassers auf eine Entschädigung in Geld aufgrund einer Per­sön­lich­keitsverletzung gem. § 823 BGB höchstpersönlicher Natur und daher nicht vererblich ist.

Der Anspruch geht daher nicht im Wege der Universal­sukzession des § 1922 BGB auf den Erben über.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

Kontakt: (089) 55 21 44-0