Ist die Diamantbestattung eine Alternative zu den herkömmlichen Bestattungsformen?

Ist die Diamantbestattung eine Alternative zu den herkömmlichen Bestattungsformen?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Diamant­bestattung um keine eigentliche Bestattung. Sie ist nach deutschen Recht unzulässig. Eine Möglichkeit, diese durch­zuführen, gibt es jedoch in der Schweiz und wohl auch in den Niederlanden.

Die Asche wird hierbei zu einem synthetischen Diamanten gepresst. Der fertige Diamant kann geschliffen eingefasst und als Ring getragen werden.

Der Ablauf sieht so aus, dass zunächst die verschiedenen Salze, die ungefähr 80% des Aschevolumens ausmachen, von dem Kohlenstoff mit chemischen und physikalischen Verfahren abgetrennt werden. Diese gelösten Salze vermengen sich dann mit der Luft.

Der reine Kohlenstoff wird in der Maschine bei 1500 °C bis 1700 °C unter sehr hohen Druck von 50.000 bis 60.000 bar 4 bis 16 Wochen lang gepresst. Der Kohlenstoff kristallisiert. Ein Katalysator beschleunigt den Prozess.

Der Stein ist transparent bis blau. Er hat 0,4 bis 1,5 Karat. Es werden mindestens 500 g Asche benötigt. Oftmals bleibt Asche auch übrig, die dann den Angehörigen wieder über­geben wird.

Die Kosten dieses Verfahrens sind aufgrund des hohen technischen Aufwandes und Energiebedarfs höher. Weiterhin kommen Transport sowie der Schliff und die Einfassung des Steins hinzu. Daher liegen die Kosten regelmäßig zwischen 4.000,00 und 13.000,00 €, in Ausnahmefällen kann er sogar bis zu 26.000,00 € (1,5 Karat) gehen. Der Preis bemisst sich nach der Karatgröße.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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