Enterbung der Verwandten

Enterbung der Verwandten

Beschluss vom 09.12.2011 OLG Hamm

Die Formulierung eines privatschriftlichen Testaments „jegliche Forderungen von Verwandten“ kann als umfassende Ent­erbung im Sinn des § 1938 BGB zu verstehen sein.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung –  sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

Kontakt: (089) 55 21 44-0

Call Now Button