Durchsetzung des durch den Erblasser auf einen Dritten übertragenen Totenfürsorgerechtes

Durchsetzung des durch den Erblasser auf einen Dritten übertragenen Totenfürsorgerechtes

Das Amtsgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 27.02.2015, Az. 15 C 568/15, entschieden, dass der Wille des Verstorbenen aufgrund seines auch nach seinem Tod fortwirkenden Persönlichkeitsrechtes bezüglich des Überganges sowie der Art und Weise der Umsetzung des Totenfürsorgerechtes maß­geblich ist.

Dies bedeutet, dass der Verstorbene berechtigt ist, das Toten­fürsorgerecht einem Dritten außerhalb des Kreises der nächsten Familienangehörigen und davon unabhängig, abweichend von einer Erbeinsetzung, zu übertragen.

Entscheidungen zur Totenfürsorge und zum Bestattungsrecht nehmen immer mehr an Bedeutung zu. Grund hierfür ist ins­besondere, dass immer öfter individuelle Bestattungswünsche berücksichtigt werden sollen.

Im Rahmen von Bestattungsvorsorgen werden immer häufiger die Art der Bestattung als auch die Person, die für die Bestattung zuständig sein soll, benannt.

Aufgrund dessen ist das Abfassen einer Bestattungsverfügung zu einem wichtigen Bestandteil von Maßnahmen, die im Todesfall vorgenommen werden sollen, geworden.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

Kontakt: (089) 55 21 44-0

Call Now Button