Der Bestand Ihres Unternehmens kann durch eine fehlende Nachfolgeplanung ernsthaft gefährdet sein.
Grundsätzlich führt der Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters bei einer OHG oder KG zum Ausscheiden aus der Gesellschaft (§§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB). Der Gesellschaftsanteil des Erblassers wächst dann kraft Gesetz den anderen Gesellschaftern zu (§ 105 Abs. 3 HBG in Verbindung mit § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Ist dies nicht gewünscht, muss dringend eine Regelung über die Nachfolge getroffen werden. Dies ist im Rahmen einer sogenannten Nachfolgeklausel möglich. Durch diese wird der Gesellschaftsanteil des Erblassers vererblich gestellt, so dass im Falle des Todes des Gesellschafters der Erbe oder der in der Nachfolgeklausel bezeichnete Dritte automatisch in die Stellung des Gesellschafters eintritt.
Unterschieden wird grundsätzlich jedoch zwischen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel.
Die Rechtslage ist kompliziert und sollten Sie für eine vergleichbare Situation weitere Informationen wünschen, beraten wir Sie gerne.
Inhalte:
Das Unternehmertestament sowie die vorweggenommene Erbfolge. Erb- und gesellschaftsrechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung des neuen Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Kapitalanlagerecht
Referentin:
Rechtsanwältin Christine Gerlach, München
Zielgruppe:
Alle
Voraussetzungen:
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.
Termin/Veranstaltungsort:
auf Anfrage
Inhalte:
Steuerrecht, Güterrecht, Scheidungsrecht, Erbrecht
Referenten:
Rechtsanwältin Christine Gerlach, München
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, München
Zielgruppe:
Unternehmer
Voraussetzungen:
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.
Termin/Veranstaltungsort:
auf Anfrage
Inhalte:
Die 10 schlimmsten Fehler,
die 10 besten Tipps zur Fehlervermeidung
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Kapitalanlagerecht
Referentin:
Rechtsanwältin Christine Gerlach, München
Zielgruppe:
Alle
Voraussetzungen:
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.
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Um eine letztwillige Verfügung korrekt vornehmen zu können, ist es erforderlich, die Grundlagen, Fallstricke und Möglichkeiten zu kennen.
Auf Grund dessen befasst sich dieses Seminar mit der Erläuterung der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, den häufigsten Fehlern bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung, den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten sowie allem Wissenswerten über Pflichtteilsansprüche.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Behandlung folgender Themen:
Erbberechtigte,
Gesamtrechtsnachfolge,
Einfluss des Güterstandes,
Grundfall
(einseitig, gemeinschaftlich),
Bindungswirkung,
insbesondere Berliner Testament
Verschonungsregelungen,
Änderung der Freibeträge,
Änderung der Steuertarife
Berliner Testament