Auskunftsanspruch in Bezug auf pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkungen

Auskunftsanspruch in Bezug auf pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkungen

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 09.12.2014, Aktenzeichen 8 O 187/13, entschieden, dass für die Geltendmachung des Auskunftsanspruches nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2325 BGB das Vorliegen einer Schenkung nicht feststehen muss.

Bei ausreichenden Anhaltspunkten für möglicherweise pflichtteilsrelevante Vorgänge muss sich die Auskunft auf alle Umstände erstrecken, die für die Beurteilung, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, bedeutsam sind.

Keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB stellt eine Auskunft dar, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilt wird.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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