Vor dem Arbeitsvertrag

Informationen wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hinweis:
Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte eines Gebietes. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Vor dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages werden neu zu besetzende Stellen meist ausgeschrieben. Eine „Hürde“ auf dem Weg zum Arbeitsvertrag stellt meist das eigentliche Einstellungsverfahren dar. Die folgenden Hinweise dienen der Übersicht für Bewerber und Arbeitgeber.

Einstellungsverfahren

Die nächste „Hürde“ auf dem Weg zum Arbeitsvertrag stellt meist das eigentliche Einstellungsverfahren dar. Die folgenden Hinweise dienen der Übersicht für Bewerber und Arbeitgeber.

Auswahlverfahren: Festlegung und Dokumentation

  • Bewertungssystem:
    • Vollständigkeit, Fehlerfreiheit der Unterlagen
    • Ansprechende Gestaltung der Bewerbungsunterlagen
    • Ausbildung(en), Zusatzausbildung(en), Qualifikation(en)
    • Sympathisches Auftreten
    • Spontanität
    • Sicherheit im Gespräch
  • Dokumentation:
    • Auswahlrunde 1:
      Bewerber (…) aussortiert
      Grund: grundlegende Voraussetzungen (…) nicht erfüllt
    • Auswahlrunde 2:
      Bewerber (…) aussortiert
      Grund: weitere Voraussetzungen (…) nicht erfüllt
    • Auswahlrunde 3:
      Folgende Bewerber (…) wurden zum Vorstellungsgespräch eingeladen
      Grund: (…)
    • Ein- und Ausgangsliste für Bewerbungsunterlagen führen
    • Unterlagen ggf. zu Beweiszwecken kopieren und aufbewahren
    • ACHTUNG:
      Mögliche Sanktion „Schadensersatz“

Fragerecht des Arbeitgebers

  • Zulässige Fragen:
    • Fachliche Fähigkeiten
    • Familienstand
  • Eingeschränkt zulässige Fragen:
    • Krankheit bei Gefahr für Mitarbeiter etc. oder zukünftiger Arbeitsunfähigkeit
  • Unzulässige Fragen:
    • Schwangerschaft
    • wohl auch Schwerbehinderung
  • ACHTUNG:
    • Bei unzulässigen Fragen gilt das „Recht zur Lüge“
    • evt. Anfechtung des Arbeitsvertrages wg. Täuschung

Bewerbungskosten

  • Je nach Vereinbarung im Rahmen der Einladung
    • Ersatz der Vorstellungskosten, falls der Bewerber zur Vorstellung aufgefordert wird (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Verdienstausfall)
    • Anspruch kann ausgeschlossen werden

Ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen

  • Schadensersatzanspruch des Mitarbeiters, § 15 AGG
    • Im Fall einer Ungleichbehandlung im Zusammenhang mit einer Nichteinstellung, Höchstbetrag 3 Monatsgehälter
    • Kein Anspruch auf Einstellung, Berufsausbildung oder beruflichen Aufstieg
  • ACHTUNG:
    • Bewerber können ihre Entschädigungsansprüche innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Zugang der Ablehnung geltend machen

Stellenausschreibung

Vor dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages werden neu zu besetzende Stellen meist ausgeschrieben – und hier gilt es für Arbeitgeber die Regelungen des allgemeinen Gleichhandlungsgesetzes (AGG) zu kennen und zu beachten.

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

…ist bereits am 18. August 2006 in Kraft getreten und beinhaltet grundsätzlich keine Pflicht zur generellen Gleichbehandlung.

Eine Ungleichbehandlung kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn dadurch auf angemessene Weise eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird.

Inhalt und Umfang

  • Erwartete Qualifikation des Bewerbers
  • Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit
  • Beschreibung des Arbeitsplatzes
  • Kein Verstoß gegen §§ 11, 7, 1 AGG
    • Rasse und ethnische Herkunft
    • Hautfarbe, Sprache, Haarfarbe, Abstammung, Volkstum, Nationalität
    • Religion und Weltanschauung (Christ, Moslem, …)
      NICHT: Allgemeine politische Gesinnungen
      Beispiel:

Ein Moslem kein Leiter eines katholischen Kindergartens

Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!

 

  • Körperliche Behinderungen mit Entstellungen, Seh-, Hör- oder Sprachbehinderungen
  • Geschlecht, sexuelle Identität (Homosexualität, Bisexualität Heterosexualität, Transsexualität)
  • Alter: Ältere oder jüngere Arbeitnehmer
    Beispiel:

 

Altersbedingte Ungleichbehandlung ist objektiv angemessen und verfolgt ein legitimes Ziel z.B. Mindestalter oder Höchstalter für eine Einstellung

Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!

Beispiel: Muster Gartentechnik GmbH & Co. KG

Wir sind ein mittelständisches Dienstleistungsunternehmen, das sich auf die Gartengestaltung und -pflege von Privat- und Firmenkunden spezialisiert hat. Für unseren Kundenbereich suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten, belastbaren

Sachbearbeiter (bis 30 Jahre)

Ihre Aufgabe umfasst die Auftragsannahme, die Koordination der Gärtner- und die Rechnungsbearbeitung. Eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Gartengestaltung setzen wir ebenso voraus, wir grundlegende Computerkenntnisse und Sprachkenntnisse in Englisch und Italienisch.

Sollten Sie darüber hinaus kontaktfreudig und mobil sowie deutscher Staatsangehöriger sein, freuen wir uns sehr auf Ihre Bewerbung.

Wir bieten eine verantwortungsvolle, zukunftssichere Position mit angemessener Vergütung und ein äußerst angenehmes Betriebsklima in einem jungen, dynamischen Team.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit Foto und Lebenslauf an:

Muster Gartentechnik GmbH & Co. KG
Herrn Manfred Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Bitte beachten Sie unbedingt unten stehende Anmerkung!

Anmerkung

Alle Formulare und Mustertexte sind unbedingt auf den Einzelfall hin anzupassen.

Wir können keinerlei Haftung dafür übernehmen, dass das jeweilige Dokument für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet ist. Die Muster sind unter Umständen, auch wegen inzwischen veröffentlichter Rechtsprechung, zu aktualisieren. Unabhängig davon unterstellen wir den Mustern, dass es keine dem Mustertext zuwiderlaufende arbeitsvertragliche Formulierungen gibt und der Mustertext nicht im Widerspruch zu etwaigen Betriebsvereinbarungen und tariflichen Regelungen steht. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie uns bitte.