Burnout

Informationen wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hinweis:
Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte eines Gebietes. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich!

Burnout - ein Kündigungsgrund?

Gerade in Zeiten einer Erholung der Wirtschaft und damit einer gestiegenen Auftragslage in den Unternehmen steigt auch die Arbeitsbelastung sowie die Anspannung auch der Arbeitnehmer.

Stehen dieser starken Belastung keine ausreichenden Erholungsphasen gegenüber, ist nicht selten mit einem Zusammenbruch des gesamten Organismus zu rechnen, es kommt zum Burnout.

Kann der Arbeitnehmer aufgrund dieses Burnout-Syndroms seine Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum nicht erbringen (statistisch gesehen, fallen Arbeitnehmer wegen eines Burnout-Syndroms in der Regel bis zu 6 Monaten aus), kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich wegen Krankheit gekündigt werden.

Eine Kündigung wegen einer lang andauernden Krankheit ist jedoch nur zulässig, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Zugang der Kündigung noch andauert und eine negative Prognose hinsichtlich der weiteren Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Ferner ist im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen, ob die durch die Krankheit beim Arbeitgeber verursachten Belastungen, wie Betriebsablaufstörungen, beispielsweise dadurch, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz des erkrankten Arbeitnehmers dringend besetzen muss, von diesem noch hinzunehmen sind.
Nach neuerer Rechtsprechung des BAG (Bundesarbeitsgericht) kann ein kündigungs­relevanter Sachverhalt dann vorliegen, wenn ein Arbeit­nehmer 18 Monate arbeitsunfähig erkrankt ist und zum Zeitpunkt der Kündigung die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit völlig ungewiss ist.

Fazit:
Auch wenn an eine krankheitsbedingte Kündigung hohe Anforderungen gestellt werden, handelt es sich bei der Auffassung, Krankheit schützt vor Kündigung, um einen weit verbreiteten Irrtum. Eine ausführliche Rechtsberatung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht ist daher dringend geboten.

Weitere Informationen zum Thema Kündigung finden Sie in folgendem Artikel.

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