Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Erbscheins für beurkundende Notare

Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Erbscheins für beurkundende Notare

Beschluss vom 08.11.2011 OLG Saarbrücken

Die beurkundende Notarin hat einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des von ihr für ihren Mandanten beantragten und ausgestellten nur der Verfügung über Grundstücke oder im Grundbuch eingetragenen Rechte oder zur Berichtigung des Grundbuchs dienenden Erbscheins.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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