Wirksamkeit von Übergabeverträgen

Wirksamkeit von Übergabeverträgen

Beschluss vom 06.07.2012 BGH

  1. Vertraglich vereinbarte Verfügungs­verbote nach § 137 Satz 2 BGB werden nicht nach 30 Jahren nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen unwirksam.
  2. Verfügungsverbote in Übergabeverträgen sind nach § 38 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Übernehmer von dem Über­geber nicht die Zustimmung zu einer mit den Grund­sätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zu vereinbarenden und den Zweck des Verfügungsverbotes nicht wesentlich gefährdenden Verfügung verlangen kann.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

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Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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