Voraussetzung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Voraussetzung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Das LG Kleve hat mit Teilurteil vom 09.01.2015, Aktenzeichen 3 O 280/14, über die Voraus­setzung eines notariellen Nachlassverzeichnisses entschieden.

Darin heißt es, dass ein in einer notariellen Urkunde verkörpertes Nachlassverzeichnis, für dessen Erstellung die Erben den Notar nach dem Inhalt der Urkunde nicht mit der eigenen Ermittlung des Nachlasses beauftragt haben, kein notarielles Nachlass­verzeichnis im Sinn des § 2314 BGB darstellt.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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