Vollmacht besteht nach Tod unabhängig von einer Testamentsvollstreckung weiter

Vollmacht besteht nach Tod unabhängig von einer Testamentsvollstreckung weiter

Beschluss vom 15.11.2011 OLG München

Eine transmortale Vollmacht kann Befug­nisse verleihen, die selbständig neben diejenigen des Testamentsvollstreckers treten. Auf die zeitliche Reihenfolge von Vollmachts- und Testamentserrichtung kommt es nicht an.

Die Bezeichnung einer Vollmacht als Generalvollmacht in Vermögensangelegenheiten lässt auf den Willen schließen, eine Vertretung im weitest möglichen Umfang zu gewähr­leisten, sobald Vermögensangelegenheiten betroffen sind. Der Befugnis des Bevollmächtigten zur Erfüllung eines Vermächtnisses steht nicht der Umstand entgegen, dass auch der Testamentsvollstrecker zur Vermächtniserfüllung befugt wäre.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

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Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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