Der Anspruch geht daher nicht im Wege der Universalsukzession des § 1922 BGB auf den Erben über.
Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München