Nachweis der Erbenstellung gegenüber einer Bank

Nachweis der Erbenstellung gegenüber einer Bank

Das OLG Frankfurt hat mit Datum vom 10.06.2011, Aktenzeichen 19 U 13/11, entschieden, dass ein Kredit­institut seiner Verpflichtung genügt, wenn ein notariell beurkundetes Testament vorgelegt wird.

Ein Erbschein ist grundsätzlich nicht notwendig.

Praxishinweis:
Unter Hinweis auf diese Entscheidung können eventuell Banken zu Auszahlungen ohne einen Erbschein bewegt werden, sofern ein notarielles Testament vorliegt.

Für weitere Fragen und Informationen über die Erbenstellung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Hans, Dr. Popp & Partner - Anwaltskanzlei in München

Christine Gerlach

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

Kontakt: (089) 55 21 44-0