Scheidung

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_wp_custommenu title=“Familienrecht“ nav_menu=“7″][vc_wp_custommenu nav_menu=“6″ title=“Kanzlei“][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Themenschwerpunkt Scheidung wurde zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhard Popp, Fachanwalt für Familienrecht in München.

[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-exclamation“]Hinweis:
Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte eines Gebietes. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich![/vc_message][vc_custom_heading text=“Thema: Scheidung“ font_container=“tag:h3|text_align:left“ use_theme_fonts=“yes“][vc_column_text]Statistisch wird heute jede dritte Ehe geschieden. Kompetente Beratung durch einen Fachanwalt ist daher sowohl vor der Eheschließung, in akuten Krisen­si­tua­tio­nen oder im Rahmen eines Scheidungs­verfahrens unerlässlich.

Bereits im Vorfeld einer Scheidung sollten Sie die Weichen stellen, um Ihre Rechte, auch unter Berücksichtigung steuer- licher Aspekte, nachhaltig zu sichern. Sobald sich eine Scheidung anbahnt, sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten.

Während nach früherem Recht eine Scheidung nur auf bestimmte Ehescheidungsgründe gestützt werden konnte (z.B. Ehebruch), wird eine Ehe nun geschieden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn eine Lebens- gemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute diese wieder herstellen.

Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Beantragen beide Ehegatten die Scheidung, verkürzt sich die Frist auf ein Jahr.

Bei Trennung unter einem Jahr wird die Ehe nur geschieden, wenn die Fortsetzung für den Antragsteller eine unzumut- bare Härte darstellen würde (z. B. Partner lebt mit einem Dritten in einem eheähnlichen Verhältnis).

Mit einer Scheidung der Ehe ist die Klärung verschiedener sogenannter Folgesachen verbunden.

Zu klären sind dabei insbesondere die Fragen Unterhalt, Versorgungsausgleich, d.h. Aufteilung von während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, und in aller Regel Zugewinnausgleich, d.h. die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.

Ihr Rechtsanwalt oder Fachanwalt errechnet die Höhe der Ihnen zustehenden Ansprüche auf Trennungsunterhalt und ggf. Kindesunterhalt. Er wird Ihnen mitteilen, welche Renten- ansprüche Sie in der Ehezeit erworben haben und mit welcher Versorgung Sie im Alter rechnen können.

Des weiteren wird Sie Ihr Anwalt darüber informieren, wie das Familienvermögen sowie der Hausrat nach Scheidung der Ehe aufgeteilt wird.

Je nach Interessenlage sind auch Abwehrstrategien zu entwickeln, um Sie vor unberechtigten Forderungen ihres Ehepartners zu schützen. Eine frühzeitige Vertretung, idealerweise vor einer Trennung, kann hier entscheidende Vorteile bringen.

Aber auch die Frage, welches Gericht für das Scheidungs- verfahren örtlich zuständig ist, ist von erheblicher Bedeutung. Lebt ein Ehegatte mit den gemeinsamen Kindern z. B. in München, ist das Familiengericht München für das Verfahren zuständig. Gleiches gilt, wenn beide Eheleute in München leben.[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-question-circle“]Soweit Sie hierzu weitere Fragen haben, beraten Sie gerne.[/vc_message][vc_masonry_grid post_type=“ids“ element_width=“12″ grid_id=“vc_gid:1525253815197-dbd24c8b-af62-9″ include=“1081″][vc_cta h2=“Download“] Thema Scheidung[/vc_cta][/vc_column][/vc_row]

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