Bestattungsverfügung

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_wp_custommenu title=“Erbrecht“ nav_menu=“9″][vc_wp_custommenu nav_menu=“6″ title=“Kanzlei“][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Informationen wurden für Sie zusammengestellt von Rechtsanwältin Christine Gerlach, Fachanwältin für Erbrecht.[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-exclamation“]Hinweis:
Unsere Rechtsinformationen behandeln nur grundlegende Aspekte eines Gebietes. Im Einzelfall ist jedoch eine fachlich fundierte Beratung unbedingt erforderlich![/vc_message][vc_custom_heading text=“Bestattungsverfügung – sinnvoll oder überflüssig?“ font_container=“tag:h3|text_align:left“ use_theme_fonts=“yes“][vc_column_text]

Einzelheiten zur Bestattung kann der Erblasser zu Lebzeiten durch Verfügung regeln. Dies ist auch sinnvoll.

Oft ist es nicht möglich, alle Wünsche des Verstorbenen an­gemessen umsetzen zu können. Eine zu Lebzeiten errichtete Bestattungsverfügung garantiert eine Umsetzung der Wün­sche und ist für Hinterbliebene hilfreich und beruhigend.

Grundlagen

  • Die Bestattungsverfügung sollte schriftlich verfasst und vom Verfügenden unterschrieben sein.
  • Es ist nicht anzuraten, sie mit einem Testament zu verbinden. Aufgrund der Tatsache, dass die Testa­ments­eröffnung grundsätzlich erst einige Zeit nach dem Todeszeitpunkt stattfindet, falls es sich in öffent­licher Verwahrung befindet. Zu diesem Zeit­punkt ist jedoch bereits die Bestattung vorgenommen worden.
  • Es ist anzuraten, das Original der Verfügung bei den persönlichen Unterlagen aufzubewahren.
  • Es empfiehlt sich, wenn Personen bestimmt worden sind, die die Totenfürsorge ausüben sollen, diesen bereits zu Lebzeiten eine Kopie der Bestattungs­verfügung zu überlassen.

Regelungen (Beispiele)

  • Geregelt werden sollten die Einzelheiten der Be­stattung, wie beispielsweise Art und Weise und deren Ort.
  • Dazu kann geregelt werden, wie die Bestattungs­feierlichkeiten stattfinden sollten, sowie die Auswahl des Grabsteins, der Grabgestaltung sowie der Grab­pflege.
  • Ebenfalls kann in einer Bestattungsverfügung aus­geführt werden, was mit dem Leichnam nach dem Tode geschehen soll.
  • Sollte eine Feuerbestattung gewünscht werden, kann auch geregelt werden, wie mit vorgefundenen Metall­teilen, wie z.B. Zahngold, umgegangen werden soll.

[/vc_column_text][vc_cta h2=“Empfehlenswerter Inhalt (Checkliste)“]

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Verfügenden
  • Bestimmung des Bestattungsortes
  • Bestimmung der Bestattungsart
  • Bestimmung der Grabpflege
  • Bestimmung des Grabsteines
  • Bestimmung des Ritus

[/vc_cta][vc_message]Sollten Sie weitere Fragen zur Bestattungsverfügung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.[/vc_message][vc_cta h2=“Downloads“] Bestattungsverfügung[/vc_cta][/vc_column][/vc_row]

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