Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erbschaftsteuer in zentralen Punkten verfassungswidrig ist.

In der in dem Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen umfassenden Steuerbefreiung beim Vererben von Betriebsvermögen liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht der sogenannten steuerlichen Be­lastungsgleichheit vor. Bei den umstrittenen Vorschriften han­delt es sich um die §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Inhalt war, dass Firmenerben beim Übergang des Unternehmens von den Steuern teilweise oder ganz befreit werden können, wenn der Betrieb mehrere Jahre fortgeführt wird, die Arbeitsplätze erhalten bleiben und ein Groß­teil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist.17

In Zukunft dürfen jedoch nur noch kleinere und mittlere Familienunternehmen vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und die dort vorhandenen Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

Die bisherigen Regelungen gelten bis zum 30.06.2016 fort. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Verfassungsgericht dem Gesetz­geber Zeit für eine Neuregelung gegeben.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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