Beginn der Ausschlussfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

Beginn der Ausschlussfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

Beschluss vom 21.04.2011 LG Rottweil

  1. Es liegt keine wesentliche Weiternutzung des verschenkten Gegenstands vor, der die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB hindern würde, wenn das mit Übergabevertrag vorbehaltene Wohnungsrecht für die Übergeberin nur ca. 11% der Gesamtfläche des verschenkten Gegenstandes ausmacht.

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Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

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Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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