Auswirkungen einer Erbschaft nach rechtskräftiger Scheidung auf bestehende Unterhaltsansprüche

Auswirkungen einer Erbschaft nach rechtskräftiger Scheidung auf bestehende Unterhaltsansprüche

Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehe­gatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können unter Um­stän­den den Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau erhöhen.

Grundsätzlich ist es zwar so, dass sich die Höhe des Unter­halts für den geschiedenen Ehepartner nach den Einkünften richtet, welche die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben, d.h. in der Regel nach den Einkünften, welche den Ehepartnern während intakter Ehe zur Verfügung standen.

Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 11.07.2012 (Aktenzeichen XII ZR 72/10) entschieden, dass Kapital­erträge, aus einem Vermögen, welches ein Ehegatte nach der Scheidung geerbt hat gleichwohl in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen ein­be­zogen werden können, wenn die Erwartung des künftigen Erbes schon während bestehender Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt darauf ein­richten konnten und auch eingerichtet haben. Dies bei­spiels­weise dadurch, dass die Eheleute in Erwartung der Erbschaft auf eine an sich angemessene Altersvorsorge verzichtet haben und die dadurch ersparten Mittel zur Erhöhung des ehelichen Lebensstandartes verwendeten.

Unter Umständen kann daher ein Ehepartner über seinen Unterhaltsanspruch noch von einer Erbschaft des bereits geschiedenen Ehepartners profitieren. Die Rechtslage hierzu ist komplex. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

Kontakt: (089) 55 21 44-0

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