Anlass zur Klageerhebung bei einer Stufenklage

Anlass zur Klageerhebung bei einer Stufenklage

Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 11.10.2013, Az.: 17 W 844/13, entschieden, dass ein Anlass zur Erhebung einer Stufen­klage bereits dann besteht, wenn die Beklagte vorgerichtlich nicht auf die wiederholte Auf­for­derung, Auskunft zu erteilen, reagierte, obwohl ihr die ent­spre­chen­den und verlangten Legitimationsnachweise zum Nachweis der Pflicht­teils­berechtigung vorgelegt wurden.

Hierzu ist auszuführen, dass Pflichtteilsansprüche häufig im Rahmen einer Stufenklage nach § 254 ZPO geltend gemacht werden. Dies hat den Vorteil, dass der Anspruchsberechtigte auch den zunächst nicht bezifferbaren Zahlungsanspruch rechtshängig machen kann und damit die Verjährung hemmt.

Über den Autor

Christine Gerlach author

Rechtsanwältin in München
Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Gesellschaftsrecht

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