Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Kosten einer Falschbetankung

Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale umfasst auch Kosten einer Falschbetankung

Quelle: BFH-Pressemitteilung Nr. 46/14, Pressemitteilung vom 25.06.2014, Urteil vom 20.03.2014,  Aktenzeichen VI R 29/13

Mit Urteil vom 20. März 2014 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) ent­schieden, dass auch außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten einer Falsch­be­tan­kung, durch die Entfernungs­pauschale abgegolten sind.

Der abhängig beschäftigte Kläger hatte im Jahr 2009 auf dem Weg von seinem Wohnort zur Arbeitsstelle an der Tankstelle irrtümlich Benzin anstatt Diesel getankt. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragte er neben der Ent­fer­nungs­pauschale (0,30 € für jeden vollen Kilometer der Ent­fer­nung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte; jetzt: erste Tätigkeitsstätte) den Abzug der durch die Falsch­betankung verursachten Reparaturaufwendungen in Höhe von ca. 4.200 €. Das Finanzamt versagte den Werbungs­kosten­abzug. Das Finanzgericht (FG) gab der hiergegen erhobenen Klage mit der Begründung statt, die Ent­fer­nungs­pauschale greife für außergewöhnliche Aufwendungen nicht ein.

Der BFH hob die Vorentscheidung des FG auf. Er hat ent­schie­den, dass die Reparaturaufwendungen nicht als Wer­bungskosten neben der Entfernungspauschale abziehbar sind, da auch außergewöhnliche Aufwendungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sind. Dies folge aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuer­gesetzes („sämtliche Aufwendungen“), aus der Systematik und dem Sinn und Zweck der Vorschrift. Denn die Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale zum Veranlagungszeitraum 2001 habe neben umwelt- und ver­kehrs­politischen Erwägungen auch und vor allem der Steuer­vereinfachung gedient. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Auffassung hat der BFH nicht gesehen.

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Über den Autor

Harald Halbig author

Rechtsanwalt und Steuerberater in München

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Steuerberatung, Steuerstrafrecht, strafbefreiende Selbstanzeige, Bilanzrecht, Rechtsbehelfsverfahren, Finanzgerichtsverfahren, Vermögensübertragungen, Erbschaftsteuerrecht

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