Monatsarchiv August 2013

„Lucides Intervall“ kann bei Vorliegen einer chronisch-progredienten Demenz ausgeschlossen werden

Das OLG München hat mit Beschluss vom 01.07.2013, Aktenzeichen 31 Wx 266/12, ent­schie­den, dass bei einer Testierunfähigkeit, die auf einer chronisch-progredienten Demenz beruht, ein „Lucides Intervall“ praktisch ausgeschlossen werden kann.

Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament dann nicht errichtet werden, wenn der Testierende wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Somit setzt Testierfähigkeit voraus, dass der Testierende selbstbestimmt handeln und eigenverantwortlich Ent­schei­dungen treffen kann. Es muss ihm bei der Testa­ments­errichtung möglich sein, sich an Sachverhalte und an Er­eignisse zu erinnern, sowie Informationen abzuwägen, Zusammenhänge zu erfassen und Abwägungen vor­zunehmen.

In dem oben genannten Verfahren hat der Sachverständige überzeugend dargelegt, dass bei chronisch-progredienten Störungen wie dementiellen Syndromen lichte Momente (lucide Intervalle) mit Wiedererlangen der Urteilsfähigkeit praktisch ausgeschlossen seien.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Auslegung eines Ehegattentestaments

Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom 17.07.2013, Aktenzeichen I-3 Wx 76/13, entschieden, dass eine Wieder­ver­hei­ra­tungs­klausel für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft keine Geltung hat.

Die Bestimmung in einem Ehegattentestament „auch wenn der Überlebende von uns wieder heiratet, soll unsere Ver­fügung bestehen bleiben und nur die Wechselbezüglichkeit zu den Verfügungen des Erstversterbenden aufgehoben werden“ könne im Allgemeinen nicht ergänzend dahingehend ausgelegt werden, dass dies nach dem Willen des Erblassers auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft gelten soll.

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