Monatsarchiv Dezember 2011

Keine Änderung bei der Einkommensteuer 2012

Für das Jahr 2012 werden keine Änderungen an der Grund- bzw. der Splitting­tabelle vor­genommen werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit den Tabellen für 2011 festgesetzten Steuer­sätze.

Die gegenüber 2011 inhaltlich unveränderten Tabellen für 2012 stehen auf unserer Website selbstverständlich bereit.

Seit 2004 werden vom Bundesfinanzministerium keine Einkommensteuertabellen mehr veröffentlicht. Wir stellen Ihnen deshalb von uns berechnete Tabellen zur Verfügung. Die Angaben sind ohne Gewähr.

Sollten Sie diesbezüglich weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Urteil stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Zurechnung des Wissens der Erblassers um pflichtteilsberechtigten Abkömmling

Beschluss vom 23.12.2011 OLG Naumburg

  1. Wie die Erhebung einer Stufenklage gemäß § 254 ZPO den Beklagten auch ohne bezifferten Leistungsantrag in Verzug setzt, gilt dasselbe für eine außerprozessuale Mahnung gleichen Inhalts.
  2. Das Pflichtteilsrecht ist ein bereits zu Lebzeiten des Erb­lassers bestehendes, dessen Tod überdauerndes und sich mit dessen Erben fortsetzendes Rechtsverhältnis zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem späteren Erblasser. Der beklagte Erbe muss sich daher das Wissen der Erb­lasserin um einen pflichtteilsberechtigten Abkömm­ling zurechnen lassen und kann sich nicht auf nicht zu vertretende Unkenntnis im Sinne von § 286 Abs. 4 BGB berufen.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung –  sprechen Sie uns einfach darauf an.

Nachweis der Erbfolge auf Erbeserben

Beschluss vom 15.12.2011 AG Berlin

Zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters nach § 11b VermG kann die Vorlage einer beglau­big­ten Abschrift der Bestellungsurkunde ausreichend sein, wenn ein Notar zeitnah zu einer beantragten Grundbucheintragung bestätigt, dass die Urschrift bei Abgabe der zur Eintragung vorliegenden Grundbucherklärung vorgelegen hat.

Das Grundbuchamt hat nicht zu prüfen, ob die Bestellung richtig und rechtmäßig erfolgt ist.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – –  sprechen Sie uns einfach darauf an.

Enterbung der Verwandten

Beschluss vom 09.12.2011 OLG Hamm

Die Formulierung eines privatschriftlichen Testaments „jegliche Forderungen von Verwandten“ kann als umfassende Ent­erbung im Sinn des § 1938 BGB zu verstehen sein.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung –  sprechen Sie uns einfach darauf an.

Ergänzende Auslegung eines Erbvertrages

Beschluss vom 06.12.2011 OLG Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf hat beschlossen, dass für die Annahme einer durch er­gänzende Auslegung des Erbvertrages zu schließenden Lücke dahingehend, dass die Vertrags­schließenden in Kenntnis der späteren Entwicklung anders testiert hätten, kein Raum ist, solange der Erbvertrag nicht andeutet, in welcher Weise er angepasst oder eine andere Form der letztwilligen Verfügung gewählt worden wäre.

Vorliegend ging es um die spätere geistige Behinderung eines gemeinsamen Sohnes, der als uneingeschränkter Erbe eingesetzt gewesen ist. Eine in einem Erbvertrag nachfolgende letztwillige Verfügung ist, außer im Falle der Rücktrittsberechtigung, unwirksam, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beein­trächtigen würde. Dies gilt nicht für die im Erbvertrag nur einseitig getroffenen Anordnungen. Diese unterliegen nicht der Bindungswirkung. Der Erblasser kann sie daher jederzeit frei widerrufen.

Ob eine vertragsmäßige oder eine einseitige Verfügung vorliegt, ist im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln.

 Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung –  sprechen Sie uns einfach darauf an.

Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung durch den Testamentsvollstrecker gegenüber dem Grundbuchamt

Beschluss vom 06.12.2011 OLG München

Die unentgeltliche Verfügung des Testamentsvollstreckers ist schwebend unwirksam. Schwebend unwirksame Ansprüche werden wie künftige Ansprüche behandelt.

Zwar liegt auch in einer Einräumung einer Eigentums­vormerkung nach § 883 Abs. 1 BGB bereits eine Verfügung über das Vermögen der Erbengemeinschaft vor. Insoweit wird auch die Meinung vertreten, dass dann, wenn die Eigentumsumschreibung erst vorgemerkt wird, das Grund­buchamt die Entgeltlichkeit nicht zu prüfen braucht.

Eine Verweigerung ist nur dann möglich, wenn für das Grund­buchamt sicher feststeht, dass der gesicherte Anspruch nie zur wirksamen Entstehung gelangen wird. Weil aber eine auch teilweise unentgeltliche Verfügung auch dann voll wirksam werden kann, wenn die Erben oder Vermächtnis­nehmer zustimmen, erweist sich deren Wirksamkeit oder Unwirksamkeit erst bei der Vornahme der endgültigen Eintragung.

Aufgrund dessen hat das OLG München beschlossen, dass der Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung durch den Testamentsvollstrecker gegenüber dem Grundbuchamt erbracht werden muss.

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Erbrecht des Adoptivkindes in Altfällen

Beschluss vom 05.12.2011 Schleswig-Holsteinisches OLG

Der in den Übergangsbestimmungen des Artikel 12 § 1 Abs. 1, 4 AdoptG bestimmte Erhalt des gesetzlichen Erbrechtes des Adoptivkindes gegenüber seinen leib­lichen Eltern für Erbfälle nach dem 01.01.1977 und zu diesem Zeitpunkt bereits volljährigen Angenommenen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichts­punkt des Artikel 3, 6, 14 Grundgesetz.

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Beitritt eines Ehegatten zum Testament des anderen ist möglich

Beschluss vom 01.12.2011 OLG München

Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dann wirksam errichtet werden, wenn der andere Ehegatte erst nach längerer Zeit beitritt und zum Zeitpunkt des Beitritts der Wille des ersttestierenden Ehegatten zur gemeinschaftlichen Testierung weiterhin besteht. Voraussetzung hierfür ist je­doch, dass bei der zweiten Unterschrift noch die Zustimmung des ersttestierenden Ehegatten gegeben ist. In diesem Fall entfaltet es Bindungswirkung.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.