Monatsarchiv April 2011

Beginn der Ausschlussfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

Beschluss vom 21.04.2011 LG Rottweil

  1. Es liegt keine wesentliche Weiternutzung des verschenkten Gegenstands vor, der die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB hindern würde, wenn das mit Übergabevertrag vorbehaltene Wohnungsrecht für die Übergeberin nur ca. 11% der Gesamtfläche des verschenkten Gegenstandes ausmacht.

     Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Gesetz zur Einführung des zentralen Testaments­regis­ters ist verkündet worden.

Das Gesetz zur Modernisierung des Benach­rich­ti­gungs­wesens in Nachlasssachen durch Schaffung eines zentralen Testaments­regis­ters bei der Bundesnotarkammer wurde am 27.12.2010 verkündet.

Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, das Meldewesen in Nachlasssachen zu vereinfachen, zu beschleunigen und insbesondere auch für Europa tauglich zu machen.

Dieses zentrale Testamentsregister wird elektronisch geführt werden bei der Bundesnotarkammer. In Zukunft wird es einen einheitlichen Meldeweg zur Registrierung geben. Damit wird eine Vereinfachung und Beschleunigung der Abwicklung eines Nachlasses stattfinden.

Das Gesetz ist teilweise am Tag nach der Verkündigung, also am 28.12.2010 in Kraft getreten, teilweise wird es jedoch erst am 01.01.2012 in Kraft treten.

Sollten Sie diesbezüglich weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

Bundestag beschließt Gleichstellung auch vor dem 01.07.1949 geborener nicht­ehelicher Kinder

Der Bundestag hat mit Datum vom 24.02.2011 das 2. Gesetz zur erbrechtlichen Gleich­stellung nicht­ehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung beschlossen.

08Dies war notwendig geworden, um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ent­sprechen. Hiermit soll eine Benachteiligung nichtehelicher Kinder auf dem Gebiet des Erbrechts, welche vor dem 01.07.1949 geboren worden sind, beseitigt werden.
Nach noch ausstehender Zustimmung des Bundesrates
soll dieses Gesetz verkündet werden.

Bisher galten die vor dem 01.07.1949 geborenen nicht­ehelichen Kinder bezüglich des Vaters und dessen Verwandten wechselseitig als nicht erbberechtigt. Dies
führte zu einer Ungleichbehandlung mit den nach dem 01.07.1949 geborenen Kindern.

Die Gleichbehandlung soll durch das nun beschlossene Gesetz vorgenommen werden und für Erbfälle ab dem 29.05.2009 vollständig gelten. Daher ist es von ent­scheidender Bedeutung, ob der Vater zum 29.05.2009
schon verstorben war.

Die Neuregelung soll jedoch auch auf Erbfälle vor dem 29.05.2009 Auswirkungen haben, beispielsweise wird
bei Versterben eines ehelichen Kindes des Vaters ohne Abkömmlinge das nichteheliche Kind erbberechtigt bzw. dessen Abkömmlinge. Ihnen steht dann explizit ein gesetzliches Erbrecht zu. Voraussetzung hierfür ist
jedoch, dass der Tod des ehelichen Abkömmlings ab
dem 29.05.2009 eintritt.

Eine Berichtigung von rechtskräftigen Entscheidungen,
die auf der Anwendung des alten Rechts beruhen, kann vorgenommen werden, wenn der Erbfall nach dem 29.05.2009 eingetreten ist.

Eine solche Sache gehört unbedingt in die Hand des Fachanwalts für Erbrecht.

Individuelle Fragen zu diesem und weiteren Themen im Erbrecht beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.